Regenbogenflagge

Ein Jahr Ehe und eingetragene Partnerschaft für alle

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Seit 1.1.2019 gibt es sie nun, die gleichgeschlechtliche Ehe. Der Prozess der lang umkämpften Weiterentwicklung des alten Instituts der Ehe kann uns einiges an Aufschluss über wichtige Entwicklungen in unserer Gesellschaft geben.

Während die Ehe im Leben junger Menschen eine immer geringere Rolle zu spielen scheint und als Konzept in der heutigen Zeit eher veraltet wirkt, hat eine große Gruppe erst seit Anfang des Jahres 2019 die Möglichkeit in Österreich den Bund fürs Leben (oder zumindest eines Teils davon) in Form einer Heirat abzuschließen. Paare des gleichen Geschlechts konnten die Ehe bis dahin nicht eingehen, da diese ausdrücklich auf verschiedengeschlechtliche Partner verwies.

Eingetragene Partnerschaft als Alternative

Seit 2010 gibt es in Österreich die eingetragene Partnerschaft (EP), welche der Ehe nachempfunden ist und als eine Art Eheersatz für Partner des gleichen Geschlechts dienen sollte. Diese hat aber für viele wohl nie mehr als ein Trostpflaster dargestellt. Selbst nachdem die EP (bedauerlicherweise vor allem durch Gerichtsurteile) rechtlich immer mehr der Ehe angeglichen wurde, wurde der Ruf aus der queeren Community nach einer Ehe für alle, wie es sie in vielen anderen europäischen Staaten bereits gab, nicht leiser.

Symbol für die Liebe

Klar ist, dass es hier vor allem auch um die Symbolik geht. Lange hat die Ehe einen extrem hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft besessen. Da ist es nicht verwunderlich, dass gerade Angehörige einer Gruppe, die durch ihre andersartig gesehenen Beziehungen lange Verfolgung und Diskriminierung ausgesetzt waren, sich danach sehnten, ihre Verpartnerung durch die hochromantisierte Ehe validiert zu sehen. Doch trotz der lauten Forderungen und der Entwicklungen in ganz Europa, sollte das im katholisch geprägten Österreich lange nicht möglich sein. Gerade die Tatsache, dass es bei uns die immer mehr einer Kopie der Ehe gleichende EP gab, wurde von konservativen Parteien als Ausrede genutzt, um den langerwartenden Schritt der Öffnung der Ehe für alle weiter hinauszuzögern. Argumentiert wurde mit Scheinargumenten wie der traditionellen Familie und religiösen Vorstellungen.

Der VfGH macht sich an die Arbeit

Wie bei so vielen wichtigen Entwicklungen in Österreich musste letztendlich der Verfassungsgerichtshof sich der Sache annehmen und den Fortschritt erzwingen.  Nachdem zwei Frauen, die bereits in einer EP lebten, beim Magistrat der Stadt Wien die Zulassung zur Begründung einer Ehe beantragt hatten, aber abgewiesen wurden, unterzog der Verfassungsgerichtshof das einschlägige Gesetz von Amts wegen einer Überprüfung. Am 4. Dezember 2017 erging die historische Entschiedung, in welcher der VfGH aussprach, die gesetzliche Trennung verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Beziehungen in zwei unterschiedliche Rechtsinstitute verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. Dieser verpflichtet den Staat dazu die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz zu garantieren. Die Regelung wie sie in Österreich bestand, brachte zum Ausdruck, dass gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Partnerschaften vom Staat Österreich eben gerade nicht als gleich angesehen wurden. Die damit verbundene Diskriminierung sollte durch die Entscheidung des VfGH beseitigt werden.

Durch die Entscheidung des Gerichtshofes wurde aber nicht nur die Ehe für alle geöffnet, sondern auch die EP. Wohl vor allem, da die Entscheidung unter der türkis-blauen Regierung gefällt wurde (lange Gegner der Öffnung der Ehe), wurde von politischer Seite nichts unternommen um die Rechtsinstitute auf sinnvolle Weise zu vereinen. So kam es zu der außergewöhnlichen Situation in der wir uns heute befinden. Die zwei Rechtsinstitute Ehe und EP bestehen weiterhin nebeneinander und können wahlweise genutzt werden.

Traditioneller Widerstand

Die Ehe für alle wurde aber, wenig überraschend, nicht von allen so positiv aufgenommen. Der damalige Innenminister Herbert Kickl erschwerte noch weiterhin gleichgeschlechtlichen Paaren das Eingehen der Ehe. Als die Ehe für alle am 1.1.2019 Wirklichkeit wurde, gab es auf viele offene Fragen noch keine zufriedenstellenden Antworten. Viel zu lange verabsäumte der Innenminister es, dringend gebrauchte, klärende Anordnungen an die Standesämter zu entrichten. Auch wurden nachträglich noch zusätzliche Einschränkungen hinzugefügt. Das Innenministerium ordnete in Aussendungen an die Landesregierungen an, dass Personen, die Angehörige eines Staates waren, der die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare nicht anerkannte, diese auch in Österreich nicht abschließen sollten. Mittlerweile ist dieser Anordnung nicht mehr Folge zu leisten und es gibt Antworten auf einen Großteil der ungeklärten Fragen. Eine noch durch Anordnung des vormaligen Innenministers weiter bestehende Hürde ist, dass vor 2019 im Ausland geschlossene Ehen nicht automatisch in Ehen sondern EPs umgewandelt werden, das erschwert den Weg zur gewünschten Rechtsform unnötig.

Zahlen und Fakten

Und wie nehmen die Bürger diese neuen Möglichkeiten an? Zahlen liegen bereits für die ersten drei Quartale des Jahres 2019 vor. Insgesamt sind 37.761 Paare den Bund der Ehe eingegangen, 860 von ihnen waren homosexuelle Paare. 162 Paare waren bereits verpartnert, lösten die bestehende EP aber auf um sie in eine Ehe umzuwandeln. Interessanterweise wurde aber auch die EP nicht wenig genutzt. Während 110 gleichgeschlechtliche Paare sich im genannten Zeitraum verpartnerten, wählten auch 848 verschiedengeschlechtliche Paare die ihnen neu zur Verfügung stehende Möglichkeit der EP.

Die gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist nun also rechtlich in unserer Gesellschaft verankert und der verschiedengeschlechtlichen theoretisch gleichgestellt. Im selben Jahr 2019 fand in Wien auch die Europride, eines der größten Feste zur Feier der gleichgeschlechtlichen Liebe statt. Man könnte also meinen, die lang ersehnte Akzeptanz wäre endlich in unseren Köpfen angelangt. Diskriminierungen von Menschen in vom Normalbild abweichenden Beziehungsformen wurden damit aber, wenig überraschend, wohl nicht auf einen Schlag beseitigt. Um die echte Gleichstellung auch tatsächlich in unserer Gesellschaft zu verankern, wird es wohl noch einiges an Arbeit brauchen.

Juristin aus Wien, immer auf der Suche nach Antworten und Fragen.

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